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Wissen · Health Claims

Health Claims und EFSA für Nahrungsergänzungsmittel

VO (EG) 1924/2006: nur zugelassene, geprüfte Aussagen sind zulässig.

Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, welche Aussagen zulässig sind: Nur Aussagen aus der zugelassenen Claims-Liste, die von der EFSA positiv bewertet wurden, dürfen verwendet werden — abhängig von Nährstoffmenge und Verzehrempfehlung.

So funktioniert die Prüfung

Pflichten des Herstellers

Grenzfälle

Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ sind nur mit zugelassenem Claim und passender Dosierung zulässig; „beugt Krankheiten vor“ ist verboten. Botanicals sind besonders schwierig — viele Extrakte haben keinen zugelassenen Claim.

Häufige Fragen

Darf ich eigene Claim-Formulierungen nutzen?

Nur wenn sie sinngemäß einem zugelassenen Claim entsprechen und dessen Bedingungen erfüllen. Freie Erfindung ist unzulässig.

Was passiert bei falschen Claims?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und behördliche Beanstandungen; der Claim muss entfernt werden. INOPREX prüft das Label vorab.

Auf Ihr Projekt anwenden

Wir übertragen diese Regeln direkt auf Ihr Vorhaben — von der Einordnung bis zum Marktzugang. Ersteinschätzung binnen zwei Arbeitstagen.

Stand: · Fachlich verantwortlich: INOPREX Wissenschaftliche Leitung

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