Wissen · Health Claims
Health Claims und EFSA für Nahrungsergänzungsmittel
VO (EG) 1924/2006: nur zugelassene, geprüfte Aussagen sind zulässig.
Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, welche Aussagen zulässig sind: Nur Aussagen aus der zugelassenen Claims-Liste, die von der EFSA positiv bewertet wurden, dürfen verwendet werden — abhängig von Nährstoffmenge und Verzehrempfehlung.
So funktioniert die Prüfung
- Antragsteller reichen Dossiers bei der EFSA ein
- Die EFSA bewertet die wissenschaftliche Stützung (Ursache-Wirkung)
- Positiv bewertete Claims landen in der Unionsliste (u. a. VO (EU) 432/2012)
- Nutzung nur unter Einhaltung der Bedingungen (Menge, Referenzwerte)
Pflichten des Herstellers
- Signifikante Menge: die Nährstoffdosis muss zur beanspruchten Wirkung passen
- Deklaration nach VO (EG) Nr. 1169/2011
- Warnhinweise je Claim (z. B. Überdosierung, Zielgruppen-Ausschlüsse)
- Krankheitsbezogene Claims: unzulässig
Grenzfälle
Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ sind nur mit zugelassenem Claim und passender Dosierung zulässig; „beugt Krankheiten vor“ ist verboten. Botanicals sind besonders schwierig — viele Extrakte haben keinen zugelassenen Claim.
Häufige Fragen
Darf ich eigene Claim-Formulierungen nutzen?
Nur wenn sie sinngemäß einem zugelassenen Claim entsprechen und dessen Bedingungen erfüllen. Freie Erfindung ist unzulässig.
Was passiert bei falschen Claims?
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und behördliche Beanstandungen; der Claim muss entfernt werden. INOPREX prüft das Label vorab.
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