# Health Claims und EFSA: zulässige Aussagen für NEM | INOPREX

> Health Claims nach VO (EG) 1924/2006: nur zugelassene, EFSA-geprüfte Aussagen sind für Nahrungsergänzungsmittel zulässig. Wie man Claims prüft, kombiniert und dokumentiert.

Quelle: https://inoporex.de/wissen/health-claims-efsa/

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## Health Claims und EFSA für Nahrungsergänzungsmittel

VO (EG) 1924/2006: nur zugelassene, geprüfte Aussagen sind zulässig.

Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, welche Aussagen zulässig sind: Nur Aussagen aus der zugelassenen Claims-Liste, die von der EFSA positiv bewertet wurden, dürfen verwendet werden — abhängig von Nährstoffmenge und Verzehrempfehlung.

## So funktioniert die Prüfung

- Antragsteller reichen Dossiers bei der EFSA ein
- Die EFSA bewertet die wissenschaftliche Stützung (Ursache-Wirkung)
- Positiv bewertete Claims landen in der Unionsliste (u. a. VO (EU) 432/2012)
- Nutzung nur unter Einhaltung der Bedingungen (Menge, Referenzwerte)

## Pflichten des Herstellers

- Signifikante Menge: die Nährstoffdosis muss zur beanspruchten Wirkung passen
- Deklaration nach VO (EG) Nr. 1169/2011
- Warnhinweise je Claim (z. B. Überdosierung, Zielgruppen-Ausschlüsse)
- Krankheitsbezogene Claims: unzulässig

## Grenzfälle

Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ sind nur mit zugelassenem Claim und passender Dosierung zulässig; „beugt Krankheiten vor“ ist verboten. Botanicals sind besonders schwierig — viele Extrakte haben keinen zugelassenen Claim.

## Häufige Fragen

**Darf ich eigene Claim-Formulierungen nutzen?**

Nur wenn sie sinngemäß einem zugelassenen Claim entsprechen und dessen Bedingungen erfüllen. Freie Erfindung ist unzulässig.

**Was passiert bei falschen Claims?**

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und behördliche Beanstandungen; der Claim muss entfernt werden. INOPREX prüft das Label vorab.

## Auf Ihr Projekt anwenden

Wir übertragen diese Regeln direkt auf Ihr Vorhaben — von der Einordnung bis zum Marktzugang. Ersteinschätzung binnen zwei Arbeitstagen.

Stand: 2026-10-22 · Fachlich verantwortlich: INOPREX Wissenschaftliche Leitung