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Wissen · Borderline

Borderline-Produkte: Medizinprodukt, Kosmetikum oder NEM?

Grenzfälle sauber einordnen — Zweckbestimmung, Wirkweise und Claims entscheiden.

Borderline-Produkte liegen auf der Grenze zwischen den regulatorischen Kategorien: Medizinprodukt (EU MDR), Kosmetikum (VO (EG) 1223/2009), Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel (LFGB) oder Arzneimittel. Die Einordnung entscheidet nicht das Marketing, sondern Zweckbestimmung und Wirkweise — dokumentiert und nachvollziehbar.

Die drei Leitfragen

Typische Grenzfälle

ProduktideeMögliche KategorieEntscheidend
IntimwaschlotionKosmetik oder MedizinproduktClaims, Zweckbestimmung
BefeuchtungsgelKosmetik oder MedizinproduktAnwendungszweck, Anwendungsort
Mundspülung „bei empfindlichem Zahnfleisch“Kosmetik, Medizinprodukt oder ArzneimittelWirkweise, Claim
Hautgel „unterstützt die Wundheilung“Medizinprodukt (nicht Kosmetik)Medizinischer Zweck
Kaugummi mit VitaminenNahrungsergänzungsmittelErnährungszweck

Risiko falscher Einordnung

Die falsche Kategorie führt zu Beanstandungen, Rückrufen und Haftungsrisiken. Umgekehrt verteuert die überhöhte Einordnung das Projekt unnötig. INOPREX nimmt diese Abgrenzung als ersten Projektschritt vor.

Häufige Fragen

Kann ich die Kategorie selbst wählen?

Nein — sie ergibt sich aus Zweckbestimmung und Wirkweise. Sie können aber Formulierung und Claims so gestalten, dass eine bestimmte Kategorie erreicht wird (z. B. kosmetisch statt medizinisch).

Gibt es offizielle Leitlinien?

Ja — die EU-Kommission veröffentlicht Grenzdokumente zwischen Kosmetika und anderen Produktgruppen; für Medizinprodukte gibt es MDCG-Guidances. Diese ziehen wir in der Einordnung heran.

Auf Ihr Projekt anwenden

Wir übertragen diese Regeln direkt auf Ihr Vorhaben — von der Einordnung bis zum Marktzugang. Ersteinschätzung binnen zwei Arbeitstagen.

Stand: · Fachlich verantwortlich: INOPREX Wissenschaftliche Leitung

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