# PIF und CPNP: Informationsdatei und Portalnotifikation | INOPREX

> PIF (Product Information File) und CPNP-Notifikation sind die Kernpflichten für kosmetische Produkte nach VO (EG) 1223/2009: Inhalte der Informationsdatei, verantwortliche Person, Meldeverfahren.

Quelle: https://inoporex.de/wissen/pif-cpnp/

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## PIF und CPNP: Pflichten für Kosmetik

Product Information File und Portalnotifikation — die Kernpflichten nach VO (EG) 1223/2009.

Der PIF (Product Information File) und die CPNP-Notifikation sind die zentralen Pflichten für kosmetische Produkte nach VO (EG) Nr. 1223/2009: Für jedes Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss eine vollständige Informationsdatei in der EU verfügbar sein — und das Produkt muss vor dem Inverkehrbringen im CPNP-Portal notifiziert werden.

## Inhalte des PIF (Artikel 11)

- Beschreibung des Produkts (Zusammensetzung, Zielgruppe, Anwendung)
- Sicherheitsbewertung (Cosmetic Product Safety Report, Anhang I)
- Begründung der Claims (inkl. VO (EU) 655/2013)
- Herstellungsmethoden und GMP-Erklärung (ISO 22716)
- Tierexperimentelle Daten (sofern durchgeführt)

## CPNP-Notifikation (Artikel 13)

Vor dem Inverkehrbringen übermittelt die verantwortliche Person die Produktinformationen an das Cosmetic Products Notification Portal der EU-Kommission — Kategorie, Rahmenformulierung, Etikett, verantwortliche Person. Giftnotrufe und Behörden greifen darauf zu.

## Rolle der verantwortlichen Person

Die verantwortliche Person (Artikel 4) ist die in der EU niedergelassene Person, die die Konformität sicherstellt — sie muss den PIF führen und die Notifikation durchführen. Diese Rolle kann INOPREX für Kundenprojekte übernehmen.

## Häufige Fragen

**Wo muss der PIF verfügbar sein?**

An der Adresse der verantwortlichen Person in der EU — elektronisch oder physisch, jederzeit für Behörden zugänglich.

**Was passiert ohne CPNP-Notifikation?**

Das Produkt darf nicht in Verkehr gebracht werden; die Notifikation ist Voraussetzung des Marktzugangs.

**Müssen Claims im PIF belegt werden?**

Ja — die Begründung muss dokumentiert sein; die VO (EU) 655/2013 nennt gemeinsame Kriterien für stützende Nachweise.

## Auf Ihr Projekt anwenden

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Stand: 2026-10-22 · Fachlich verantwortlich: INOPREX Wissenschaftliche Leitung