# Kosmetik-Claims: Werbeaussagen geprüft formulieren | INOPREX

> Kosmetische Werbeaussagen nach VO (EG) 1223/2009 und VO (EU) 655/2013: gemeinsame Kriterien, six legale Kriterien, evidenzbasierte Stützung und übliche Fehlerquellen.

Quelle: https://inoporex.de/wissen/kosmetik-claims/

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## Kosmetik-Claims: zulässige Werbeaussagen

VO (EU) 655/2013: gemeinsame Kriterien für die Prüfung kosmetischer Werbeaussagen.

Kosmetische Werbeaussagen (Claims) sind in der EU reguliert: Die VO (EG) 1223/2009 verbietet irreführende und medizinisch anmutende Aussagen, die VO (EU) 655/2013 legt gemeinsame Kriterien fest, an denen Claims geprüft werden. Jede Aussage muss wahrhaftig, belegtbar, ehrlich, fair und informierend sein — die Stützung muss im PIF dokumentiert sein.

## Die gemeinsamen Kriterien (VO 655/2013)

- Wahrhaftigkeit: Aussagen müssen der Realität entsprechen
- Belegbarkeit: Nachweise für jede Aussage (Tests, Studien, Expertenbewertung)
- Ehrlichkeit: kein Übersteigern von Effekten
- Fairness: keine Herabsetzung der Konkurrenz
- Informierte Entscheidung: klare, verständliche Aussagen
- Regulatorische Konformität: keine Grenze zu Medizinprodukt oder Arzneimittel überschreiten

## Typische Fehlerquellen

- Medizinisch anmutende Begriffe (z. B. „heilt“, „therapiert“) für Kosmetika
- Claims ohne dokumentierte Stützung im PIF
- Übertragung von Testergebnissen auf unverwandte Formulierungen
- Verwechslung von In-vitro-Daten mit Anwendungsbelegen am Menschen

## Praxis bei INOPREX

Wir prüfen Claims vor dem Ende der Formulierungsentwicklung und halten Nachweise im PIF bereit. Grenzfälle zur medizinischen Zweckbestimmung klären wir vorab — notfalls als Medizinprodukt mit sauberer MDR-Dokumentation.

## Häufige Fragen

**Ist der Claim „anti-aging“ zulässig?**

Je nach Stützung: ja, wenn der belegte Effekt die Aussage trägt (z. B. reduzierte Faltenvisualisierung nach Anwendungstest). Unbelegte Superlative sind unzulässig.

**Wer haftet für falsche Claims?**

Die verantwortliche Person nach Artikel 4 der VO (EG) 1223/2009 — deshalb ist die Claim-Prüfung fester Bestandteil der INOPREX-Projekte.

## Auf Ihr Projekt anwenden

Wir übertragen diese Regeln direkt auf Ihr Vorhaben — von der Einordnung bis zum Marktzugang. Ersteinschätzung binnen zwei Arbeitstagen.

Stand: 2026-10-22 · Fachlich verantwortlich: INOPREX Wissenschaftliche Leitung